Patientenanmeldung Kinder und Jugendliche

Bitte beachten Sie zunächst unsere Hinweise unter dem Punkt Organisatorisches/Allgemeines.

Wenn Sie Ihr Kind bei uns behandeln lassen wollen oder selber als Jugendlicher zu uns kommen wollen, möchten wir Sie bitten, sich bei uns schriftlich mit einem Anmeldeformular anzumelden, das Sie unten herunterladen oder als online-Fragebogen ausfüllen können. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand der Daten per e-mail unverschlüsselt erfolgt. Dieses Formular können Sie auch in unserer Praxis abholen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir es Ihnen nicht per Post zusenden können. Wir wissen, dass das für Sie mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist. Dennoch haben wir uns aus folgenden Gründen für das Vorgehen entschieden:

Wir arbeiten ausschließlich mit festen Terminen. Dadurch können wir Ihnen zusichern, dass Sie außer bei seltenen Notfällen kaum länger als 5 bis 10 Minuten warten müssen. Das heißt aber auch, dass wir nicht arbeiten können, wenn Familien einen zugesagten Termin nicht einhalten. Vor der Einführung dieses Anmeldeverfahrens mussten wir feststellen, dass fast jede dritte Familie zu dem telefonisch vereinbarten ersten Gesprächstermin nicht erschienen ist. Das ist schade, da wir unsere Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzen könnten, wenn wir die ausgefallenen Termine an andere Familien vergeben hätten.

Außerdem ist es uns wichtig, dass Sie nach einem ersten Termin möglichst bald weitere Termine zur weiteren Diagnostik und Behandlung bekommen. Da sich unsere Mitarbeiter auf verschiedene Schwerpunkte spezialisiert haben, möchten wir über die schriftliche Anmeldung sicher stellen, dass Sie nach einem ersten Termin nicht lange auf Folgetermine warten müssen, sondern damit rechnen können, dass wir uns dann intensiv um Ihr Kind kümmern können.

Sie können das unten zum Herunterladen befindliche PDF-Formular ausdrucken, per Hand ausfüllen und uns zusenden. Das PDF-Formular kann man ebenso mit dem PC ausfüllen, ausdrucken und uns per Fax oder Post zusenden.

Bei Eltern, die das gemeinschaftliche Sorgerecht ausüben, benötigen wir noch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten, mit der Sie Ihr Einverständnis mit einer Diagnostik und Behandlung des Kindes/Jugendlichen in unserem Medizinischen Versorgungszentrum erklären. Das Formular hierfür finden Sie unter diesem Absatz. Bei Kindern und Jugendlichen mit mehreren Sorgeberechtigten, die nicht miteinander in häuslicher Gemeinschaft leben, ist das Vorliegen der vollständig unterschriebenen Erklärung Voraussetzung für eine Terminvereinbarung. Bei sorgeberechtigten Eltern, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, ist es ausreichend, wenn diese Erklärung zum ersten Termin bei uns mitgebracht wird.

Hier klicken zur Online-Anmeldung

Einverständnis mit Behandlung und Bevollmächtigung bei mehreren Sorgeberechtigten zum Herunterladen

Alternativ ist eine analoge Anmeldung möglich. Dazu laden sie sich hier das Anmeldeformular herunter und schicken es uns per Mail oder Post!

Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung werden wir uns zeitnah bei Ihnen zur Terminvereinbarung melden. Bringen Sie bitte Ihre Chipkarte mit.

Ein weiterer Hinweis ist uns noch wichtig: Alle vereinbarten Termine finden grundsätzlich gemeinsam mit Ihrem Kind/Jugendlichen zusammen statt. Das betrifft das Erstgespräch, Diagnostiktermine und Auswertungsgespräche. Nur in begründeten Ausnahmefällen, die immer zuvor mit dem Arzt und/oder Therapeuten bereits bei der Vereinbarung des Termins abzusprechen sind, kann von dieser Festlegung abgewichen werden.

Behandlungsbedingungen

Wir behandeln vorrangig Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen. Auch nicht krankenversicherte Menschen, die in unserem Land Asyl suchen, sind bei uns willkommen. In unserer Praxis werden keine sogenannten “IGEL-Leistungen” angeboten. Alle notwendigen Behandlungen, die wir anbieten können, erhalten Sie bei uns ohne zusätzliche Bezahlung.

Wenn Sie einen ersten Termin erhalten haben, möchten wir Sie bitten, diesen uns schriftlich oder per SMS zu bestätigen.

Die gegenseitige Verlässlichkeit ist uns sehr wichtig. Wir bieten Ihnen an, dass Sie bei uns nicht lange warten müssen. Deswegen nehmen wir uns nach einer Terminvereinbarung nur für Sie Zeit. Wenn Sie nicht oder mit deutlicher Verspätung kommen, können wir in dieser Zeit keine anderen Patienten behandeln. Deswegen bitten wir Sie mit der Anmeldung um Ihr Einverständnis, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten und nur bei schwer wiegenden Gründen spätestens 72 Stunden vorher mit Nennung des Grundes absagen. Sollten Sie oder Ihr Kind krankheitsbedingt verhindert sein, so ist es zur Vermeidung eines Ausfalls notwendig, den Termin per Videosprechstunde durchzuführen. Melden Sie sich bitte frühzeitig. Wir werden Ihnen dann einen Link zukommen lassen, mit dem Sie sich dann mit uns verbinden lassen können.

Für die Wahrnehmung von Terminen in einer Facharztpraxis ist nach der sächsischen Schulbesuchsordnung weder ein Antrag auf Freistellung noch eine Bescheinigung als Beleg für die Wahrnehmung des Termins notwendig. Es ist ausreichend, wenn Sie z. B. im Hausaufgabenheft Ihr Kind für die Wahrnehmung eines Arzttermins schriftlich entschuldigen. Sie müssen auch nicht mitteilen, welchen Arzt Sie mit Ihrem Kind aufsuchen.

Wenn Sie sich offen halten, auch kurzfristig für schulische Veranstaltungen oder sonstige andere Termine verbindlich mit uns vereinbarte Termine abzusagen oder nicht wahrzunehmen, dann melden Sie Ihr Kind bitte bei uns nicht an. Wir können dann den Termin nicht neu belegen. Wertvolle Behandlungszeit geht dadurch bei uns verloren.

Bei Schulkindern finden die Therapien überwiegend außerhalb der Schulzeit am Nachmittag statt. Für die Diagnostik nehmen wir uns viel Zeit. Das kann auch die Vereinbarung von Terminen am Vormittag erforderlich machen.

Wir bieten eine gründliche Diagnostik und eine intensive Behandlung in unserem berufsgruppenübergreifenden Behandlungsteam an. Dafür haben wir mit den Krankenkassen eine besondere Vereinbarung geschlossen. Diese setzt voraus, dass die Kinder und Jugendlichen mindestens einmal im Monat zu Terminen in unserer Praxis kommen. Bitte prüfen Sie, ob Sie das gewährleisten können. Dafür können wir Ihrem Kind in Krisenzeiten Behandlungen bis zu fünfmal pro Woche anbieten.

Wenn Sie es nicht sicherstellen können, dass Ihr Kind mindestens einmal im Monat zur Behandlung in die Praxis kommen kann, dann wenden Sie sich bitte an eine Praxis, die nicht ein solches berufsgruppenübergreifendes Behandlungsangebot bereit hält.

Wir wissen, dass wir mit diesen Voraussetzungen für eine Behandlung viel Engagement von Ihnen erbitten. Dafür sichern wir allen Familien zu, die diese Bedingungen akzeptieren, dass wir uns engagiert und fachgerecht um Ihr Kind kümmern werden.

Voraussetzung für eine Behandlung in unserer Praxis ist außerdem, dass alle Sorgeberechtigten mit ihrer Unterschrift unter den Anmeldebogen oder die Erklärung, die oben heruntergeladen werden kann, das Einverständnis mit einer Behandlung des Kindes dokumentieren. Dieses gilt vor allem auch dann, wenn getrennt lebende Eltern beide das gemeinsame Sorgerecht haben.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind vor der Anmeldung in unserer Praxis über Ihr Anliegen. Es wäre schön, wenn Sie Ihr Kind, sollte es älter als 10 Jahre sein, die Anmeldung mit unterschreiben lassen. Das erleichtert uns den Beginn der Behandlung sehr.

Grundsätzlich ziehen wir nichtmedikamentöse Behandlungsmethoden einer Medikamentengabe vor. Sollten im Einzelfall die nichtmedikamentösen Behandlungsmaßnahmen nicht ausreichen, werden wir Sie über die Behandlungsmöglichkeiten mit Medikamenten informieren. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie eine solche Behandlung wünschen. Von Ihrer Entscheidung werden wir nicht unsere Bereitschaft zur weiteren Behandlung abhängig machen. Behandlungen mit Medikamenten werden bei uns nur zusammen mit nichtmedikamentösen Therapien angeboten.

Wir nehmen nicht an so genannten Anwendungsbeobachtungen teil, bei denen Ärzte Geld von der Pharma-Industrie für den Einsatz und den Bericht ihrer Erfahrungen mit dem Medikament bekommen. Wir lassen uns auch keine Reisen zu Tagungen und Kongressen durch pharmazeutische Unternehmen sponsern. Um Interessenskonflikte auszuschließen, lassen wir uns auch nicht von Vertretern der pharmazeutischen Industrie in unseren Praxisräumen besuchen. Wir beziehen unsere Informationen über neue Medikamente aus Quellen, die nicht von der pharmazeutischen Industrie finanziert werden.