Besondere Versorgung

Telemedizinisch assistierte kinder- und jugendpsychiatrische Intervention (Taki)

Um Kinder und Jugendliche auch in ländlichen Regionen unterstützen zu können, haben alle sächsischen Krankenkassen mit uns eine Vereinbarung abgeschlossen, die eine bessere Versorgung in unseren Außenstellen ermöglicht.

Dafür gibt es ein Team aus einem besonders erfahrenen und qualifizierten Therapeuten, der stets vor Ort Termine anbietet, und einem Facharzt, der alle Patienten persönlich vor Ort untersucht und sich zusätzlich zu den geplanten ärztlichen Kontrollen per Videotelefonie zu den Terminen des Therapeuten dazu kommen kann. Dadurch wird in Ostsachsen eine gute kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung sichergestellt. Mit Einwilligung in die Behandlung in einer Außenstelle im Rahmen dieses Taki-Moduls kommen keine Kosten auf Sie zu. Für alle Behandlungen, die wir in unserem MVZ für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse anbieten, verlangen wir grundsätzlich keine Zuzahlung. Die Einwilligung in diese besondere Versorgung dient uns als Nachweis gegenüber den Krankenkassen für eine Behandlung in unseren Außenstellen.

Multimodale Intensivtherapie (Mumit)

Im Rahmen der multimodalen Intensivtherapie ist es uns möglich, Kinder und Jugendliche mit deutlichen Schwierigkeiten in bestimmten Lebensbereichen in besonderer Weise mit häufigen Kontakten und so einer intensivierten Behandlung zu unterstützen. Der Einbezug des Umfelds (wie beispielsweise Schule, Familie, Vereine) kann damit noch stärker erfolgen und wir können Kindern und Jugendlichen flexibel vor allem in besonders schwierigen Lebensphasen beiseite stehen. Grundlage für diese intensive Behandlung stellt ein Versorgungvertrag dar, den alle sächsischen Krankenkassen mit unserem MVZ geschlossen haben. Mit der Einwilligung in die intensivierte Behandlung im Rahmen des Mumit-Moduls kommen keine Kosten auf Sie zu. Für alle Behandlungen, die wir in unserem MVZ für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse anbieten, verlangen wir grundsätzlich keine Zuzahlung.

Videosprechstunde

Insbesondere im Rahmen des Taki-Moduls zum Kontakt mit den Außenstellen, aber auch für Patienten, bei denen persönliches Erscheinen aufgrund von Fahrtweg oder ungünstigen Arbeits- oder Ausbildungszeiten vereinzelt nicht möglich ist, bieten wir eine Videosprechstunde gemäß §291g Absatz 4 SGB V an.

Die Teilnahme an der Videosprechstunde ist freiwillig. Die Videosprechstunde findet zur Gewährleistung der Datensicherheit und eines störungsfreien Ablaufes in geschlossenen Räumen, die eine angemessene Privatsphäre sicherstellen, statt. Zu Beginn der Videosprechstunde erfolgt auf beiden Seiten eine Vorstellung aller im Raum anwesenden Personen. Aufzeichnungen jeglicher Art sind während der Videosprechstunde nicht gestattet. Wir nutzen die zertifizierte Videosprechstunden-Plattform der Firma RED Medical Systems GmbH, bei der keine patientenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Videosprechstunde ist End-zu-End verschlüsselt, sodass die Vertraulichkeit in besonderem Maße gewahrt wird. Der Patient bzw. gesetzlicher Vertreter willigt bei Inanspruchnahme der Videosprechstunde in die Nutzung des Videodienstanbieters RED Medical Systems GmbH ein. Voraussetzung für die Nutzung der Videosprechstunde ist ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher, welches eine aktuelle Version der Internet-Browser Chrome, Firefox und Safari unterstützt und installiert hat. Zu Beginn der Videosprechstunde müssen Sie den Zugriff auf Kamera und Mikrofon zulassen.

Sollte in dem jeweiligen Quartal die elektronische Gesundheitskarte im MVZ noch nicht eingelesen sein, so sind wir verpflichtet, zu Beginn der Videosprechstunde uns die Gesundheitskarte über die Kamera zeigen zu lassen.