Wir sind bemüht, möglichst viel ungestörte Zeit für den Kontakt mit unseren Patienten und deren Familien zu haben. Deswegen ist es sehr wichtig, dass Sie sich vor dem ersten Termin bei uns online oder schriftlich anmelden. Beachten Sie bitte dazu die Informationen, die Sie unter dem Menüpunkt Patientenanmeldung finden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht allen Anfragenden kurzfristig einen Termin anbieten können. Wir behandeln bereits weitaus mehr Patienten als der Durchschnitt der Praxen unserer Fachgruppe. Dennoch sind wir sehr bemüht, neue Patienten, die sich noch nicht zuvor an andere Praxen oder Ambulanzen gewandt haben, aufzunehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind unsere Kapazitäten etwas größer, weil wir da auf ein berufsgruppenübergreifendes Team für die Diagnostik zurückgreifen können. Aber auch Erwachsenen versuchen wir zu helfen, insbesondere wenn sie psychisch akut und schwer erkrankt sind und uns als erste Anlaufstelle wählen.
Uns hilft es sehr, wenn Sie sich während der Wartezeit auf einen Termin bei uns alle ein bis zwei Wochen per Mail kurz melden und deutlich machen, dass Sie weiter an einem Termin interessiert sind. Wir vermerken das auf unserer Warteliste und versuchen dann, bei kurzfristig frei werdenden Termine Sie zu kontaktieren. Sollte sich während der Wartezeit auf einen Termin eine akute Verschlechterung einstellen (z. B. bei Kindern kein Schulbesuch mehr möglich oder das Auftreten neuer schwerer Symptome), dann kontaktieren Sie uns bitte während der Wartezeit per Mail, damit wir das berücksichtigen bzw. Ihnen eine Rückmeldung geben können.
Wir behandeln vorrangig Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen. Privat versicherte Patienten können wir leider nur im Ausnahmefall berücksichtigen. Bringen Sie bitte Ihre Chipkarte mit.
Wann sind wir für Sie nicht die passende Anlaufstelle
Die Auswertungen unseres Qualitätssicherungssystems haben ergeben, dass wir die Erwartungen von Anfragenden bei folgenden Anliegen nicht so gut erfüllen können:
- Diagnostische Bestätigung von Autismus oder ADHS im Erwachsenenalter
- Verordnung von Stimulanzien oder Cannabis im Erwachsenenalter
- Dauerhafte Verordnung von Stimulanzien bei Kindern und Jugendlichen über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren hinaus
- Verordnung von Stimulanzien oder anderen Medikamenten bei Kindern und Jugendlichen ohne Bereitschaft zur Wahrnehmung regelmäßiger therapeutischer Angebote
- Feststellung von psychischen Erkrankungen und Einschränkungen mit dem Ziel des Nachweises von Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfen aus den Sozialgesetzbüchern ohne Bereitschaft, im Rahmen von therapeutischen Angeboten darauf Einfluss zu nehmen
- Stellungnahmen für Schulbegleitungen und/oder Lerntherapien ohne weiteres Behandlungsanliegen
- Diagnostik von Dyskalkulie oder LRS ohne weiteres Behandlungsanliegen
- Bei strittigen Eltern: Wunsch nach Bestätigung oder Nachweis, dass Kontakte eines Kindes zum anderen Elternteil nicht hilfreich sind
- Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen, wenn die sorgeberechtigten Eltern zugleich es für richtig halten, diesen den Zugang zu digitalen Medien in einem nicht altersgemäßem Umfang und mit nicht altersgemäßen Inhalten zu gewähren.
In Bezug auf die Angemessenheit von Medienkonsum verweisen wir auf die Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und Verbände. Folgende Empfehlungen werden hier auszugsweise dargestellt:
- Im Alter von 0- 3 Jahren keine digitalen Medien
- Im Alter von 4-5 Jahren:
- maximal 30 Minuten tägliche Medienzeit über alle Lebensbereiche
- Nutzung digitaler Medien klar begrenzt, strukturiert und gemeinsam
- Kein eigenverantwortlicher Besitz und unregulierter Gebrauch internetfähiger Smartphones für Kinder vor 14 Jahren. Stattdessen gezielte, erzieherisch und pädagogisch begleitete Internetnutzung in der Schule und zu Hause.
- Keine Nutzung von kommerziellen bild- und videofokussierten, Algorithmus-basierten Sozialen Medien vor 14 Jahren.
- Keine private und selbstverantwortliche Nutzung von gKI-Chatbots vor 14 Jahren. Stattdessen begleitete, datenschutzkonforme und kompetenzerweiternde Nutzung von KI in der Schule.
- Keine uneingeschränkte Messenger-Nutzung, besonders keine großen und unmoderierten Messenger-Gruppen.
- Alternativ zu Smartphone: Nutzung von nicht-internetfähigen Handys (so genannten Tastenhandys) bzw. funktionsbeschränkten Smartwatches für Kurznachrichten & Telefonie.
- Nutzung altersadäquater digitaler Spiele: Wirksamer Schutz vor kinder- und jugendgefährdenden digitalen Spielen unter Berücksichtigung suchtfördernder Design-Mechanismen.
- Keine Nutzung von digitalen Spielen, die Funktionen sozialer Medien integrieren und damit das Teilen persönlicher Informationen und die Kontaktaufnahme durch Fremde ermöglichen, vor 14 Jahren. Stattdessen Nutzung digitaler Spiele ohne Kontaktmöglichkeit.
- Nutzung altersadäquater Bewegtbildangebote: Wirksamer Schutz vor kinder- und jugendgefährdenden Filmen/ Serien/ Streaming-Inhalte.
- Begrenzung digitaler Spiele und Filme gemäß USK
- Keine eigenen Bildschirmgeräte im Kinderzimmer vor 14 Jahren
- Begrenzung von Bildschirmzeiten (gesammelt für schulische und private Nutzung) durch Eltern (z.B. orientierend: maximal 10 Minuten pro Lebensjahr pro Tag oder maximal 1 Stunde pro Lebensjahr pro Woche).
Kontaktaufnahme
Bitte besprechen Sie möglichst alle Anliegen während der vereinbarten Termine mit Ihrem Arzt oder Therapeuten. Wichtige Informationen, die wir unbedingt vor Ihrem nächsten Termin erhalten müssen, lassen Sie uns bitte möglichst über die Schaltflächen auf unserer Hauptseite zukommen. Wir haben uns für diesen Kommunikationsweg entschieden, um Ihnen vergebliche Anrufversuche zu ersparen, wenn unsere Mitarbeiter in der Anmeldung persönliche Gespräche führen.
Sollte ein Telefonat dennoch notwendig sein, können Sie uns in der Regel telefonisch zu folgenden Zeiten erreichen: Mo bis Fr: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr. In diesen Zeiten ist unsere Anmeldung in der Regel auch für persönliche Auskünfte besetzt.